Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: – § 34c Gewerbeordnung – Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Erlaubnis erteilt nach Gewerbeordnung § 34c durch den Märkischen Kreis – Heedfelderstr. 45 – 58509 Lüdenscheid
Verbraucherinformationen:
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Friebe Immobilien
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