Dieses großzügige Baugrundstück in der Gemeinde Marienheide bietet eine seltene Gelegenheit zur Realisierung eines individuellen Erholungsdomizils.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 993 m².
Die Bebaubarkeit richtet sich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Bestimmungen.
Die rechtlichen Vorgaben sichern den dauerhaften Erholungscharakter sowie ein harmonisches Erscheinungsbild der Nachbarschaft.
Gemäß den textlichen Festsetzungen ist das Grundstück für die Errichtung eines Wochenendhauses bestimmt, welches dem vorübergehenden Aufenthalt, insbesondere an Wochenenden oder in den Ferienzeiten, dient.
Eine Nutzung als dauerhafter und erster Wohnsitz ist baurechtlich nicht gestattet.
Für die bauliche Umsetzung ist eine maximale bebaute Fläche von 90 m² zulässig.
Die Gebäudeplanung sieht ein Vollgeschoss sowie ein Dachgeschoss mit einem Sattel- oder Pultdach mit einer Dachneigung zwischen 20° und 30° vor.
Das Dachgeschoss darf nicht als Vollgeschoss errichtet werden.
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